Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Einholung einer Deckungszusage – sobald uns alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen. Bitte bringen Sie daher zu Ihrem Termin alle vorhandenen Dokumente mit (z. B. Versicherungsschein, Schadennummer, Schriftverkehr etc.). Im Falle einer Deckungszusage erfolgt die Abrechnung direkt mit der Versicherung.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe soll Parteien die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um einen Prozess zu führen. Sie deckt die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung ab.
Entsprechende Vordrucke auf Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie direkt von uns. Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, helfen Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge und reichen diese bei Gericht für Sie ein.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie mit den erforderlichen Belegen versehen sein muss.
Download
Den Antrag auf Prozess- / Verfahrenskostenhilfe sowie die notwendigen Hinweisblätter können Sie hier herunterladen. Eine Ausfüllhilfe erhalten Sie von uns gerne.
Beratungshilfe
Sollten Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags. Die Antragstellung selbst muss jedoch durch Sie persönlich beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Wird Beratungshilfe gewährt, ist der Beratungshilfeschein im Original spätestens zum Termin vorzulegen.
Wichtiger Hinweis
Bis zur Vorlage des Beratungshilfescheins und im Falle einer sofortigen Mandatsübernahme behalten wir uns vor, eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Download
Den Antrag auf Beratungshilfe sowie die notwendigen Hinweisblätter können Sie hier herunterladen. Eine Ausfüllhilfe erhalten Sie von uns gerne.